Hygienekonzept

Hygienekonzept der Grundschule Groß Flottbek

                                                                                        

  1. Abstands- und Kontaktregeln für Schüler*innen:

Die Basis des Hygienekonzeptes der Hamburgischen Schulbehörde für den Präsenzunterricht stellt das Jahrgangsprinzip dar, das heißt konkret: Nach den Sommerferien ist das Abstandsgebot zwischen den Schülerinnen und Schülern desselben Jahrgangs nur in den Pausen aufgehoben.
Der Schülerinnen und Schüler sollen ausschließlich in ihrem Klassenraum lernen. In den Fächern Sport und Musik gibt es Einschränkungen. Sportarten mit Körperkontakt sind untersagt. Der Chorunterricht findet derzeit nicht statt. Schüler verschiedener Klassenstufen müssen weiterhin den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten.

 

  1. Schnelltests für Kinder der Jahrgänge 1 bis 4

Ab dem 22.03.21 haben die Kinder auf freiwilliger Basis mit Einverständniserklärung der
Eltern die Möglichkeit, einen Schnelltest in der Schule unter Aufsicht der Lehrkraft
durchzuführen.

 

  1. Schulorganisation:

Nach den Märzferien am 15. März startet die Schule in den Hybridunterricht. (Siehe Konzept Hybridunterricht) Projektaktivitäten, Ausflüge, Theater- und Musikprojekte sowie weitere Schulaktivitäten sind in dieser Zeit nicht zulässig.

 

  1. Pausen:

In den Pausen gilt das Jahrgangsprinzip, das heißt jedem Jahrgang wird ein Bereich des Schulhofs zugeteilt. In diesem Abschnitt dürfen die Kinder sich ohne Abstandsregel aufhalten.

Jahrgang 1 und IVK 1/2 Eingang Grotenkamp bis Tor zur Spinne
Jahrgang 2 unterer Schulhof
Jahrgang 3, IVK 3/4 oberer Schulhof bis zum GBS-Tor
Jahrgang 4 hinter Haus 8, Innenhof Kletterspinne
VSK getrennte Pause, außerhalb der regulären Zeit

Die Einschränkungen im Sportunterricht, sind auch in den Pausen gültig. Daher sind körpernahen Fußball und Basketballspielen nicht erlaubt.

 

5. Wegeführung, Eingänge für die Jahrgänge:

Jahrgang 1und IVK 1/2 Grotenkamp
Jahrgang 2, IVK 3/4 Osdorfer Weg, Eingang über unteren Schulhof (Neu!!! Provisorischer Eingang)
Jahrgang 3 Osdorfer Weg, Eingang Nebeneingang neben
Musikraum, Zugang über Mehrzweckraum
Jahrgang 4 Grotenkamp
VSK Grotenkamp

Es gibt für alle Klassen feste Sammlungspunkte auf dem Schulhof. Vor dem Unterricht treffen sich dort die Klassen, um dann als Gruppe in Begleitung der Lehrkraft geordnet in den Klassenraum gehen zu können.

 

6. Räume/Lüften:

Um die Hygiene zu erhöhen und das Infektionsrisiko zu verringern, wird jede Klasse nur in einem einzigen Raum unterrichtet. Dieser Raum soll von keiner anderen Lerngruppe genutzt werden. Raumwechsel in Fachräume werden weitgehend vermieden. Ausnahme im Fach Sport. In jedem Fall sollen alle Räume in den Pausen und auch in den Unterrichtsstunden großzügig gelüftet werden.
Zu Unterrichtsbeginn, nach 20 Min. sowie nach dem Unterricht ist eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten vorzunehmen.Eine Kipplüftung ist nicht so wirkungsvoll wie eine umfassende Stoßlüftung. Aus Sicherheitsgründen verschlossene Fenster müssen daher für die Lüftung unter Aufsicht einer Lehrkraft/ GBS Personal geöffnet und anschließend wieder verschlossen werden. Zusätzlich befinden sich CO2-Ampeln in jedem Unterrichtsraum.

 

7. Das Tragen von medizinischen Masken:

Alle Schulbeschäftigten und an den Schulen tätigen Personen sowie alle Schülerinnen und Schüler tragen in der Schule medizinische Masken. Die Vorschüler sind vom Tragen der medizinischen Masken befreit, können diese aber gern freiwillig tragen. Die Masken dürfen lediglich auf dem Schulhof sowie beim Essen abgesetzt werden, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann. Unter dieser Voraussetzung dürfen die Beschäftigten zudem die Masken auf ihrem Arbeitsplatz in den Büroräumen abnehmen.

 

8. Masken und Dokumentationspflicht für Eltern und schulfremde Personen auf
dem Schulgelände:

Eltern und schulfremde Personen müssen auf dem Schulgelände eine medizinische Maske tragen. Darüber hinaus muss ihr Besuch im Schulbüro dokumentiert werden. Die Eltern werden gebeten, ihre Kinder vor dem Schulgebäude zu verabschieden oder in Empfang zu nehmen. Sie melden sich im Schulbüro oder bei anderen mit der Dokumentation beauftragten Personen der Schule an, wenn sie ein Gespräch mit einer Lehrkraft in der Schule führen möchten. Sitzungen der schulischen Gremien wie z.B. Elternabende und Lehrerkonferenzen finden in Videokonferenzen statt.

 

9. Persönliche Hygiene:

Wir werden die Kinder in dem uns möglichem Rahmen dazu anhalten eine gründliche Händehygiene (z.B. nach dem Nase putzen, Husten oder Niesen, nach Kontakten mit öffentlichen Gegenständen, vor und nach dem Essen, nach dem Toilettengang) vorzunehmen. Auch werden wir immer wieder auf das Husten und Niesen in die Armbeuge erinnern. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Kontaktdaten aktuell sind. Bei Änderungen der persönlichen Daten wenden Sie sich bitte per Mail an das Schulbüro.

 

10. Krankheitsanzeichen:

Sollte Ihr Kind irgendwelche Krankheitsanzeichen zeigen, auch, wenn es sich um einen möglicherweise nur leichten Schnupfen oder Husten handelt, darf es nicht in die Schule kommen. Treten bei Ihrem Kind am Vormittag Krankheitsanzeichen auf, wird es sofort von der Lerngruppe isoliert und muss zeitnah abgeholt werden.

 

11. Regelungen für das schulische Personal:

Das schulische Personal muss untereinander weiterhin das Abstandsgebot von 1,5 Metern einhalten. Lehrkräfte und andere pädagogische Kräfte müssen auf den Fluren, Pausen, auf Wegen durch das Schulgelände und in der Kantine medizinische Masken tragen. Mitarbeiter*innen der Schulen haben die Möglichkeit, sich kostenlos, bei einem Hausarzt auf Corona testen zu lassen. Die Testung kann bei Bedarf mehrfach und auch ohne Symptome durchgeführt werden. Das schulische Personal hat ab dem 15.03.2021 zweimal wöchentlich auf freiwilliger Basis die Möglichkeit, einen Schnelltest durchzuführen. Ab dem 10.03.21 können alle an Schule Beschäftigten Impftermine bei den vorgesehenen Impfzentren buchen.

 

12. Schülerinnen und Schüler und Familien mit Risiko:

Grundsätzlich gilt für alle Schülerinnen und Schüler die Schulpflicht. Sollten Kinder jedoch einschlägige Vorerkrankungen haben, müssen sie nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. In diesem Fall wenden sich die Eltern bitte an die Klassenlehrer und Klassenlehrerinnen.

 

13. Reiserückkehrer*innen:

Personen, die sich in den letzten 14 Tagen vor ihrer Rückkehr nach Deutschland in einem vom Robert-Koch-Institut festgelegten Risikogebiet aufgehalten haben, dürfen die Schule nur betreten, wenn sie entweder ab dem ersten Tag ihrer Rückkehr nach Deutschland eine 14tägige Quarantäne oder ein entsprechendes negatives Testergebnis nachweisen können. Hat eine Schule Hinweise darauf, dass Schülerinnen und Schüler diese Bedingungen nicht erfüllen, sind sie umgehend nach Hause zu schicken und bis zur Vorlage entsprechender Bescheinigungen vom Präsenzunterricht auszuschließen.

 

14. Regelungen beim Mittagessen:

Das Mittagessen findet getrennt nach Jahrgängen statt. Ein Buffetangebot wird es nicht geben, das Essen wird nach den vorgegebenen Hygienemaßgaben verteilt.

 

März 2021