Hygienekonzept der Grundschule Groß Flottbek

aktualisiert am 11.01.2022

Hygienekonzept der GGF

Seit dem 18.10.2021 gilt wieder für alle Schüler*innen die Präsenzpflicht. Die Präsenzpflicht kann nur noch in einzelnen Ausnahmefällen aufgehoben werden.

 

1. Schulorganisation:
Der Unterricht findet über alle Jahrgänge im vollen Präsenzunterricht nach Stundentafel statt. Klassenfahrten und Ausflüge sind wieder möglich.

 

2. Abstands und Kontaktregeln für Schüler*innen:
Verpflichtend führen die Schüler*innen der VSK und der Klassen 1-4 ab dem 17.11.2022 bis auf Weiteres dreimal in der Woche unter Aufsicht der Lehrkräfte einen von der FHH zur Verfügung gestellten Selbsttest in ihrer jeweiligen Klasse durch. Die Testungen finden immer montags, mittwochs und freitags statt.

Die Testpflicht gilt für die Schüler*innen uneingeschränkt. Sie gilt auch, wenn sie geimpft oder genesen sind.

Die Schulleitung kann von der Einhaltung der Testpflicht bei einzelnen Kindern dann Abstand nehmen, wenn sie für diese eine besondere persönliche Härte bedeuten würde (z.B. bei Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, bei denen diese Handlung mit einer besonderen Beeinträchtigung verbunden wäre).

 

3. Schnelltests für Kinder der Jahrgänge 1 bis 4
Verpflichtend führen die Schüler*innen der Klassen 1-4 zweimal in der Woche unter Aufsicht der Lehrkräfte einen Selbsttest in ihrer jeweiligen Klasse durch. Die Testungen finden immer montags und mittwochs statt.

Ab Montag, den 13.12.2021, müssen ebenfalls die Kinder der Vorschulklassen zweimal pro Woche an den Corona-Schnelltestungen teilnehmen.

Fällt eine Testung positiv aus, wird das betreffende Kind von der Lerngruppe isoliert und ist möglichst zeitnah abzuholen.

Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Kontaktdaten aktuell sind. Bei Änderungen der persönlichen Daten wenden Sie sich bitte per Mail an das Schulbüro.

 

4. Pausen:

Ab dem 18.10.2021 ist die Kohortenregelung in den Pausen im Außenbereich für alle
Klassen aufgehoben.
Aufgrund unserer derzeitigen Bausituation (Abtrennung des unteren Schulhofes durch
einen Bauzaun) gilt für uns bis auf Weiteres folgende Regelung:

  • Jg. 3: unterer Schulhof
  • Jg. 1, 2 und 4: gesamter oberer Schulhof & Kletterspinne

 

5. Wegeführung, Eingänge für die Jahrgänge:

Aufgrund der Aufhebung der Kohortenregelung im Außenbereich, ist auch eine getrennte Wegeführung nach Jahrgängen ab dem 18.10.2021 nicht mehr notwendig.

Es gibt für alle Klassen feste Sammlungspunkte auf dem Schulhof. Vor dem Unterricht und nach den Pausen treffen sich dort die Klassen, um dann als Gruppe in Begleitung der Lehrkraft geordnet in den Klassenraum gehen zu können.

 

6. Räume/Sanitäranlagen/Lüften:
Um die Hygiene zu erhöhen und das Infektionsrisiko gering zu halten, wird jede Klasse möglichst nur in ihrem Klassenraum unterrichtet. Ausnahmen bilden das Fach Sport und Musik. Hier werden auch die Fachräume genutzt.

Die Musikklassen werden von den Musiklehrkräften vor ihren Klassenräumen bzw. an festen Sammlungspunkten abgeholt, um geordnet zum Fachtrakt zu gehen. So wird eine Mischung der Kohorten in Haus 3 vermieden.

Die Schüler*innen sind dazu angehalten die Toilettengänge vor bzw. nach der Pause in ihrem Jahrgangshaus zu erledigen. In den Pausen sind die Toiletten geschlossen und können nur in Ausnahmefällen besucht werden.

In jedem Fall sollen alle Räume in den Pausen und auch in den Unterrichtsstunden großzügig gelüftet werden. Zu Unterrichtsbeginn, nach 20 Min. sowie nach dem Unterricht ist eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten vorzunehmen. Eine Kipplüftung ist nicht so wirkungsvoll wie eine umfassende Stoßlüftung. Aus Sicherheitsgründen verschlossene Fenster müssen daher für die Lüftung unter Aufsicht einer Lehrkraft/GBS Personal geöffnet und anschließend wieder verschlossen werden. Zudem befinden sich in jedem Unterrichtsraum CO2-Ampeln, die den individuellen Lüftungsbedarf zusätzlich anzeigen.

 

7. Tragen medizinischer Masken:
Alle an der Schule tätigen Personen sowie alle Schüler*innen sind in der Schule zum Tragen einer medizinischen Maske verpflichtet. Das Tragen von FFP 2 Masken ist freiwillig.

Ab Montag, den 13.12.2021, sind ebenfalls die Vorschüler*innen zum Tragen einer medizinischen Masken verpflichtet.

Ausnahmen von der Maskenpflicht:

– beim Aufenthalt im Freien
– beim Essen in der Mensa unter Beachtung des Mindestabstands
– im Theater- und Musikunterricht unter Einhaltung eines Mindestabstands von 2,5m
– Sportunterricht unter Einhaltung eines Mindestabstands von 2,5m

Bei allen anderen Sportarten ist der Sportunterricht wieder mit Maske durchzuführen. Sportunterricht mit erhöhter Herz- und Atemfrequenz ist ins Freie zu verlegen; hier kann die Maske abgenommen werden.- Schwimmunterricht (kein Mindestabstand zu Personen der eigenen Kohorte)

– beim Arbeiten im Büro an einem festen Arbeitsplatz unter Einhaltung des Mindestabstands (schulisches Personal)

 

8. Masken, Dokumentationspflicht und 2/3-G-Regelung für Eltern und schulfremde Personen auf dem Schulgelände:
Eltern und schulfremde Personen müssen im Schulgebäude ebenfalls eine medizinische Maske tragen. Darüber hinaus muss ihr Besuch im Schulbüro dokumentiert werden. Bei Gesprächen mit Lehrkräften erfolgt die Dokumentation direkt von der entsprechenden Lehrkraft. Diese wird im Anschluss an das Schulbüro weitergeleitet.

Alle nicht im hamburgischen Schulgesetzt vorgeschriebenen Veranstaltungen (z.B. Feste & Feiern, Aufführungen, Tage der offenen Tür, etc.) sollen das 2-G-Zugangsmodell vorsehen.
Veranstaltungen, die im Schulgesetz verankert sind (z.B. Gremiensitzungen, Lernentwicklungsgespräche, etc.) entsprechen dem 3-G-Zugangsmodell.

Die Eltern werden gebeten, ihre Kinder vor dem Schulgebäude zu verabschieden oder in Empfang zu nehmen.

Alle nicht im hamburgischen Schulgesetzt vorgeschriebenen Veranstaltungen (z.B. Feste & Feiern, Aufführungen, Tage der offenen Tür, etc.) sollen das 2-G-Plus-Zugangsmodell vorsehen. Vorzulegen sind daher erstens ein Nachweis über eine vollständige Impfung bzw. ein Genesenennachweis. Zweitens ist ein aktueller Testnachweis oder ein Nachweis über eine Boosterimpfung vorzulegen.
Veranstaltungen, die im Schulgesetz verankert sind (z.B. Gremiensitzungen, Lernentwicklungs-gespräche, Elternabende etc.) entsprechen dem 3-G-Zugangsmodell.

 

9. Persönliche Hygiene:
Wir werden die Kinder in dem uns möglichem Rahmen dazu anhalten eine gründliche Händehygiene (z.B. nach dem Nase putzen, Husten oder Niesen, nach Kontakten mit öffentlichen Gegenständen, vor und nach dem Essen, nach dem Toilettengang) vorzunehmen. Auch werden wir immer wieder auf das Husten und Niesen in die Armbeuge erinnern.

 

10. Krankheitsanzeichen:
Sollte ein Kind Krankheitsanzeichen wie Fieber, Husten/Halsschmerzen, Verlust des Geruchs-/Geschmackssinns, Kopfschmerzen oder Magen-/Darmbeschwerden haben, darf es die schulische Einrichtung nicht besuchen. Ist ein Arztbesuch notwendig, entscheidet dieser über eine mögliche Testung auf das Coronavirus. Ist kein Arztbesuch notwendig, muss das Kind vor Schulbesuch mindestens 24 Stunden symptomfrei sein.

Treten bei einem Kind am Vormittag die genannten Krankheitsanzeichen auf, wird es von der Lerngruppe isoliert und muss möglichst zeitnah abgeholt werden.

 

11. Regelungen für das schulische Personal:
Es gelten die beschriebene Hygienemaßnahmen sowie die Maskenpflicht (s. Punkt 7). Der Empfangsbereich im Schulbüro ist zudem mit Plexiglasscheiben ausgestattet.

Ab dem 25.11.2021 gilt die 3-G-Zugangsregel am Arbeitsplatz. Wer weder geimpft noch genesen ist, muss sich zukünftig an jedem Tag vor Arbeitsbeginn einem Schnelltest unterziehen. Der entsprechende Testnachweis ist der Schulleitung oder einer von ihr beauftragten Person vorzulegen.

Ab dem 10. Januar 2022 müssen sich diese Personen auf eigene Kosten bei einem zugelassen Testzentrum testen und ein negatives Testergebnis bescheinigen lassen. Dieses ist dem Vorgesetzten vorzulegen ist. Der 3-G-Status und die ggf. durchzuführenden Testungen sind von Vorgesetzten zu dokumentieren. Nach Ablauf einer sechsmonatigen Aufgebwahrungsfrist nach Erstellung ist diese Dokumentation zu vernichten.

Allen Schulbeschäftigten wurde ein Angebot zur Boosterimpfung gemacht.

 

12. Schülerinnen und Schüler und Familien mit Risiko:
Grundsätzlich gilt für alle Schülerinnen und Schüler die Schulpflicht. Sollten Kinder oder Angehörige des eigenen Haushalts jedoch einschlägige Vorerkrankungen haben, müssen sie nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.

In diesem Fall wenden sich die Eltern bitte an die Klassenlehrer und Klassenlehrerinnen.

 

13. Reiserückkehrer*innen:
Personen, die aus dem Ausland zurückkehren, dürfen innerhalb von 10 Tagen nach Einreise nur dann das Schulgelände betreten, wenn sie einen negativen Testnachweis vorlegen:

  • Negativer Antigen-Schnelltest aus einem zugelassenen Testzentrum (nicht älter
    als 24 Stunden)
  • Negativer PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden)

 

14. Regelungen beim Mittagessen:
Das Mittagessen findet getrennt nach Jahrgängen statt. Die Klassen sitzen in festgelegten Bereichen.

 

15. Konferenzen und Versammlungen:
Sitzungen der schulischen Gremien sowie weitere schulische Veranstaltungen finden regelhaft statt sofern die Hygienevorschriften eingehalten werden können. Die Durchführung kann auch in Form der Videokonferenz erfolgen.

 

16. Akuter Coronafall und Meldepflichten:

Bei einem positiven Schnelltest sind Schülerinnen und Schüler bis zur Abholung durch die Eltern zu isolieren. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Kontaktdaten aktuell sind. Bei Änderungen der persönlichen Daten wenden Sie sich bitte per Mail an das Schulbüro.

Beschäftigte müssen das Schulgelände verlassen.

COVID-19-Verdachtsfälle oder bestätigte Infektionen werden von der Schulleitung über die entsprechenden Funktionspostfächer an die Behörden gemeldet. Über die ggf. zu ergreifenden Maßnahmen entscheidet im Anschluss das zuständige Gesundheitsamt.