Infos für Eltern

Informationen für Eltern

1. Beratung
2. Elternratgeber
3. Elternsprechtage
4. Fundsachen
5. Hausaufgaben
6. Klassenkonferenz
7. KlassenelternvertreterInnen
8. Schulfahrten
9. Krankmeldung

Beratung

Beratung

Unabhängig davon, ob Ihr Kind besonders gute schulische Leistungen erbringt oder in einigen Bereichen vielleicht noch Hilfe benötigt, ist es uns als Lehrerinnen und Lehrern besonders wichtig, mit Ihnen einen regelmäßigen Kontakt zu pflegen.

Deshalb sind alle Klassen- und Fachlehrerinnen gern bereit, bei Bedarf mit Ihnen einen Termin abzusprechen, um sich über das Arbeits- und Sozialverhalten und das Leistungsvermögen Ihres Kindes auszutauschen.

Die offiziellen Elternsprechtage finden grundsätzlich im Januar nach dem ersten Halbjahr statt; die Elternsprechtage für die 4. Klassen bereits Ende November.

Elternratgeber

Elternratgeber

Der Elternratgeber der Behörde für Bildung und Sport liegt bei Frau Nitschke zur Abholung bereit.

Elternsprechtage

Elternsprechtage

Regelmäßig finden am Ende des ersten Schulhalbjahres die Elternsprechtage statt. Hierzu erhalten Sie rechtzeitig von den Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern eine schriftliche Einladung. Für die Gespräche werden Ihnen jeweils Zeiten am Vormittag, Nachmittag bzw. Abend angeboten.

Die Elternsprechtage für die 4. Klassen finden bereits Ende November statt.

Fundsachen

Fundsachen

Sämtliche Fundsachen werden im Verwaltungstrakt gesammelt und können dort während der üblichen Schulzeiten durchgesehen werden. In regelmäßigen Abständen werden alle Fundsachen in der Pausenhalle ausgelegt, in der Hoffnung, dass wenigstens einige ihren Besitzer wieder finden. Nicht abgeholte Kleidungsstücke geben wir in großen Zeitabständen zur Kleidersammlung.

Gefundene Brillen, Uhren und Schlüssel verwahrt Frau Nitschke. Bitte danach fragen!

Hausaufgaben

Hausaufgaben

In Hamburg gab es bis 2007 einen Hausaufgabenerlass, der anschließend von der Schulkonferenz bestätigt wurde und Folgendes besagt:

„Hausaufgaben ergänzen den Unterricht. Sie werden vorrangig in Form von Aufträgen erteilt, die die im Unterricht eingeleiteten Lernprozesse fortsetzen und den Fortgang des Unterrichts vorbereiten.

Hausaufgaben als vertiefende Übung dienen der individuellen Förderung. Unter Beachtung der unterschiedlichen häuslichen Verhältnisse, in denen Kinder aufwachsen, und der unterschiedlichen Lern- und Leistungsfähigkeit können Lehrerinnen und Lehrer nach grundsätzlicher Absprache mit den Eltern differenzierte häusliche Übungsaufträge ab Klasse 3 – im Ausnahmefall auch in den Klassen 1 und 2 – erteilen. Eine Mithilfe Dritter (zum Beispiel der Eltern) darf nicht vorausgesetzt werden.

Die Schülerinnen und Schüler erhalten in jedem Falle eine lernförderliche Rückmeldung ihrer Lehrerinnen und Lehrer zu den von ihnen geleisteten häuslichen Arbeiten.

Hausaufgaben sollen in der Regel in den Klassen 1 und 2 nicht mehr als 20 Minuten, in der Klasse 3 nicht mehr als 30 Minuten und in der Klasse 4 nicht mehr als 45 Minuten täglich in Anspruch nehmen.“

Klassenkonferenz

Klassenkonferenz

Ziel von Klassenkonferenzen ist es, das Zusammenwirken von Lehrkräften und Eltern in der Klasse zu fördern. So kommen die Mitglieder der Klassenkonferenz zum Beispiel zusammen, um über Angelegenheiten, die für die gemeinsame Arbeit in der Klasse von wesentlicher Bedeutung sind, zu beraten. Regelmäßig treffen sich auch alle Klassenkonferenzmitglieder vor den jeweiligen Zeugniskonferenzen: Vor der abschließenden Beratung über den Inhalt der Zeugnisse werden die ElternvertreterInnen über die Entwicklung des Leistungsstandes der Klasse informiert und haben das Recht, Fragen zur Zeugniserteilung zu stellen.

In der Grundschule hat die Klassenkonferenz folgende Mitglieder:

die KlassenlehrerIn/ -Innen
alle Lehrkräfte, die im laufenden Schuljahr in der Klasse unterrichten und
die beiden KlassenelternvertreterInnen

Einberufen wird die Klassenkonferenz von der Klassenleitung, die auch den Vorsitz hat.

Selbstverständlich unterliegen alle Mitglieder der Schweigepflicht!

KlassenelternvertreterInnen

KlassenelternvertreterInnen

Die Eltern der Schülerinnen und Schüler jeder Schulklasse (einschließlich Vorschulklassen) wählen spätestens vier Wochen nach Beginn des Unterrichtes eines neuen Schuljahres auf einem Elternabend zwei KlassenelternvertreterInnen. In einem zweiten Wahlgang ist für jedes Mitglied der Klassenelternvertretung eine Ersatzperson zu wählen.

Die Eltern haben für jedes ihrer Kinder zwei Stimmen. Das gilt auch, wenn Mutter oder Vater allein anwesend oder alleinstehend sind. Beide Eltern können ihre Stimme getrennt abgeben. Ist nur ein Elternteil anwesend, bedarf es für die Abgabe beider Stimmen keiner Vollmacht des anderen Elternteiles.

Die Klassenelternvertretung hat die Aufgabe, die Beziehung der Eltern einer Klasse untereinander und mit den Lehrkräften zu pflegen, bei Meinungsverschiedenheiten zwischen einzelnen Eltern und Lehrkräften zu vermitteln, die Eltern über aktuelle Fragen der Schule zu informieren, die Schule und die Lehrkräfte bei der Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags zu unterstützen und
den Elternrat zu wählen.

Die KlassenelternvertreterInnen unterliegen der Schweigepflicht.

Schulfahrten

Schulfahrten

In der Regel bieten wir während der Grundschulzeit zwei Schulfahrten an. Es besteht die Möglichkeit einmal ohne Übernachtung in eine Freiluftschule zu verreisen und einmal mit Übernachtung. Es fahren stets zwei Begleitpersonen mit. Seitens der Schule besteht keine Verpflichtung Schulfahrten zu unternehmen. Die Teilnahme an einer Schulfahrt unterliegt der Schulpflicht.

Krankmeldung

Krankmeldung

Sollte Ihr Kind krank sein, melden Sie dies bitte vor 8.00 Uhr an:

krankmeldung@ggf.hamburg

Bitte geben Sie den vollständigen Namen des Kindes, die Klasse, den Grund für das Fehlen (krankheitsbedingt oder andere Gründe) und die voraussichtlich Fehlzeit an.