Inklusion

Inklusion

In §1 des Hamburger Schulgesetzes ist festgehalten, dass „jeder junge Mensch (…) das Recht auf eine seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Bildung und Erziehung [hat] und (…) gehalten [ist], sich nach seinen Möglichkeiten zu bilden. Dies gilt ungeachtet seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen oder einer Behinderung.“ (HmbSG §1, S.11).

An der Grundschule Groß Flottbek wird jedes Kind als Individuum betrachtet und gemäß seines Leistungsstandes individuell gefördert oder gefordert. Diese Individualisierung geschieht vor allem innerhalb der Klassen in Form von differenziertem Unterricht. Es wird sowohl qualitativ als auch quantitativ differenziert, wobei mit vielen verschiedenen Methoden und Sozialformen gearbeitet wird.

Zusätzlich zu der im Unterricht stattfindenden Individualisierung und Differenzierung finden an der Grundschule Groß Flottbek verschiedene Förder- und einzelne Forderkurse statt. Die Festlegung der Förder-/Forderkinder erfolgt auf der Zeugniskonferenz auf Grundlage verschiedener Testverfahren und der Einschätzung der Fachlehrer.

Förderkurse finden für die Klassenstufen 1 und 2 sowohl in der 0. Stunde (7:30-7:55 Uhr) als auch integrativ im Schulvormittag statt. Für die Klassenstufen 3 und 4 findet der Förderunterricht vorwiegend in der 6. Stunde (13:00-13:45 Uhr) statt, vereinzelt auch im Schulvormittag parallel zum Unterricht.

Folgende Förderung findet derzeit an der Grundschule Groß Flottbek statt:

Sonderpädagogische Förderung nach §12:

„Sonderpädagogischer Förderbedarf besteht bei Schülerinnen und Schülern, die aufgrund einer Behinderung so schwerwiegend in ihren Bildungs-, Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten beeinträchtigt sind, dass sie im Unterricht der allgemeinen Schule ohne eine spezifische fachliche Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden können.“ (HmbSG §12, S.19). An der Grundschule Groß Flottbek arbeiten zwei Sonderpädagoginnen mit den Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Alle Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden je nach Bedarf sowohl integrativ innerhalb der Klasse, als auch in Einzelarbeit beziehungsweise Kleingruppen außerhalb des Klassenverbandes gefördert.

Sprachförderung nach §28:

Gemäß §28a des Hamburger Schulgesetzes sind „Schüler, deren Sprachkenntnisse nicht ausreichen, um erfolgreich am Unterricht teilzunehmen, (…) verpflichtet, an zusätzlichem Unterricht (…) teilzunehmen. (HmbSG §28a, S.30). An der Grundschule Groß Flottbek findet der Sprachförderunterricht von der Vorschulklasse bis zur 4.Klasse statt.

Lernförderung nach §45:

Jeder Schüler, der die Leistungsanforderungen in einem oder mehreren Fächern nicht erfüllen kann, hat Anspruch auf eine zusätzliche Fördermaßnahme. (Vgl. HmbSG §45, S.44). Diese wird in den Fächern Deutsch und Mathematik erteilt und findet ein- bis zweimal wöchentlich am Nachmittag statt. Mit den Eltern wird eine „Lernvereinbarung nach §45“ vereinbart.

Anschlussförderung IVK:

Schüler ohne sprachliche Vorkenntnisse, die in die Klassenstufen 1/2 oder 3/4 eingeteilt werden, kommen an der Grundschule Groß Flottbek für ein Jahr in die Internationale Vorbereitungsklasse (IVK). Hier haben sie neben dem regulären Fachunterricht besonders viel Sprachunterricht, um möglichst schnell den Anforderungen des deutschen Schulsystems gewachsen zu sein. Nach einem Jahr wechseln die Schüler in eine Regelklasse haben jedoch weiterhin Zusatzförderung. Diese wird von einer Fachlehrerin erteilt und findet in Einzel- oder Kleingruppenunterricht statt.

Mathezirkel:

Schüler mit besonderer Begabung in dem Fach Mathematik können an dem Forderkurs „Mathezirkel“ teilnehmen. Dieser findet 14-tägig am Nachmittag statt. Besonders begabte Schüler nehmen zusätzlich an dem Wettbewerb „Mathe-Olympiade“ teil.

Schülerzeitung:

Schüler mit besonderer Begabung in dem Fach Deutsch können an dem Forderkurs „Schülerzeitung“ teilnehmen. Dieser findet wöchentlich in der Zeit des Regelunterrichtes statt.

Außerunterrichtliche Lernhilfe (AUL):

Eine außerunterrichtliche Lernhilfe kann für Schüler beantragt werden, die besonders große Schwierigkeiten im Bereich Lesen und/oder Rechtschreiben (Klasse 3-6) oder im Bereich Rechnen (Klasse 2-4) haben. Die Beantragung erfolgt durch die Förderkoordinatorin und den zuständigen Fachlehrer.

Theatersprachcamp:

Jeweils in den Sommerferien dürfen sprachauffällige Schüler der dritten Klasse an einem für alle Hamburger Schüler stattfindenden Theatersprachcamp teilnehmen. Hierbei verreisen sie  drei Wochen lang in ein Camp im Hamburger Umland und nehmen an einem Theaterprojekt mit viel Sprachunterricht teil. Informationen hierzu erhalten die Schüler durch den Klassenlehrer.

AnsprechpartnerInnen für die Förderung/Inklusion:

Förderkoordinatorin: Louisa Riedel

Sonderpädagoginnen: Nicola Becker, Judith Kraft